Guten Tag,

mein Name ist Yvonne Ahr und ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht.

Da Sie auf meiner Seite gelandet sind, haben Sie sicherlich ein juristisches Problem!


Wenn es um die Bereiche Ehe und Familie, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn oder um allgemeines Zivilrecht, Verkehrsunfallrecht, Mietrecht geht, sind Sie bei mir richtig!


Ich blicke auf inzwischen 20 Jahre Berufserfahrung zurück und nehme mir gerne Zeit für Ihr Problem.


Rufen Sie einfach an, um einen Termin zu vereinbaren oder senden Sie mir vorab eine Email und schildern hierin Ihr Anliegen.

Warum Rechtsanwältin Ahr?

das kann ich für Sie tun

das ist bei mir kein Thema

Häufige Fragen, die vor Mandatsbeginn geklärt werden müssen

Was kostet eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt eigentlich?

Rechtsanwälte rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren i. d. R. nach dem Wert der Angelegenheit.

Übrigens: Dieses Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt für alle Rechtsanwälte, ganz gleich, ob diese durch eine Fachanwaltbezeichnung auf einem bestimmten Gebiet besonders qualifiziert sind oder nicht.


Gibt es Vergünstigungen in besonderen Fällen?

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenshilfe für Sie zu beantragen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, scheuen Sie sich nicht, dies anzusprechen. Ich berate Sie auch hier ganz individuell.